Freistellung Baugenehmigung liegt vor - Wir dürfen unser Traumhaus bauen

Nachdem der zuständige Bearbeiter bei unserer Gemeinde nicht im Haus war, wurde unser Bauantrag im Freistellungsverfahren erst in KW38 bearbeitet und geprüft (Warten und Daumen drücken: Bauantrag ist raus). Es stellte sich aber heraus, dass eine Bearbeitung früher nicht möglich gewesen wäre. Denn um den Bauantrag im Freistellungsverfahren einreichen zu können, muss das Grundstück offiziell bebaubar sein. Da die Straßen erst in KW38 und 39 asphaltiert werden, erwies sich dies als frühester Zeitpunkt für die Prüfung und Bearbeitung.

Und so erhielten wir endlich letzten Freitag kurz vor dem Wochenende den langersehnten Anruf der Gemeinde (genau am letzten Tag vor dem Fristende von 4 Wochen 😀):
Unser Bauantrag wurde bearbeitet und es ist kein Genehmigungsverfahren notwendig!

Das bedeutet, dass wir unser Traumhaus nun so bauen dürfen und auch offiziell direkt loslegen können.
In der Zwischenzeit ist auch endlich das Höhenaufmaß erfolgt und an Taglieber übergeben worden, um alles für die Werkplanung fertigzustellen.

Der letzte große Schritt ist nun die finale Werkplanung in KW39, damit im Oktober die Maurerarbeiten für die Bodenplatte beginnen können.
Jetzt müssen wir nur noch hoffen, dass die Straßen auch wirklich bis Ende September asphaltiert sind und wir rechtzeitig den bereits beantragten Baustrom erhalten.
Dann steht unserem Stelltermin Mitte November endlich nichts mehr im Wege. 😀


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