Kaufvertrag ist endlich im Briefkasten

Am 07. November war es dann endlich soweit - am Nachmittag lag der Kaufvertrag in der Post. Doch die Freude hielt nicht lange. Sehr schnell nach dem Überfliegen des Kaufvertrages waren wir verwirrt: Denn die Auflassung des Grundstücks wird lt. Kaufvertrag erst erfolgen, wenn das Grundstück vermessen wurde (in 2-3 Monaten). Dann muss eine Nachbeurkundung mit Auflassung erfolgen (ist bereits im Kaufvertrag geregelt) und erst danach werden wir als Eigentümer im Grundbuch eingetragen - dies dauert ab der Nachbeurkundung weitere 6-8 Wochen. Das heißt bis dahin sind wir zwar bereits Besitzer des Grundstücks (denn der Kaufpreis ist 2 Wochen nach der 1. Beurkundung fällig), noch lange aber nicht Eigentümer. Sollte also bis zur Eintragung im Grundbuch jemand anders ins Grundbuch eingetragen werden oder ein Grundpfandrecht, hätten wir ein großes Problem, denn allein der Kaufvertrag sichert uns noch nicht zu, dass wir als Eigentümer ins Grundbuch aufgenommen werden können. Um so ein Risiko beim Kaufvertrag auszuschließen, wird grundsätzlich eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Dies sichert den Käufer solange ab, bis der endgültige Eintrag im Grundbuch erfolgt ist. Jeder der das Grundbuch einsieht weiß dann, dass dieses Grundstück bereits reserviert ist. Also eigentlich alles ganz einfach - aber natürlich war eine solche Auflassungsvormerkung in unserem Kaufvertrag nicht vorgesehen. Daher hielten wir erst einmal mit dem Notariat Rücksprache, worauf man uns nur mitteilte, dass man alle Verträge so ausgestellt hätte und das es wirklich kein Risiko gibt. Wir entschieden uns aber dann trotzdem dafür, wirklich 100 % sicher zu gehen und eine Auflassungsvormerkung auf jeden Fall in den Kaufvertrag aufnehmen zu lassen. Das Notariat musste dies erst mit dem Notar besprechen und so mussten wir erst mal wieder warten…


Teilen:  

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen